OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.06.2023
5 KS 20/21
Normen:
BImSchG § 5 Abs. 1; BauGB § 249 Abs. 10;

Klage eines Nachbarn gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe zu seinem Grundstück; Zumutbarkeit von Lärmimmissionen

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.06.2023 - Aktenzeichen 5 KS 20/21

DRsp Nr. 2023/16205

Klage eines Nachbarn gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe zu seinem Grundstück; Zumutbarkeit von Lärmimmissionen

1) Bewohnern des Außenbereichs sind in Anlehnung an die für Mischgebiete nach der TA Lärm festgelegten Immissionsrichtwerte (Nr. 6.1 d] TA Lärm) von Windkraftanlagen ausgehende Lärmpegel von 60 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts zumutbar.2) Es gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Hinweis darauf, dass von dem durch Windenergieanlagen verursachten Infraschall eine Gesundheitsgefahr oder eine erhebliche Belästigung ausgeht. Dies gilt auf jeden Fall dann, wenn der Abstand zum Immissionsort 500 Meter übersteigt.3) Bei matten Beschichtungen von Windkraftanlagen stellen die üblicherweise als Diskoeffekt bezeichneten periodischen Lichtreflexionen kein Problem mehr dar.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.