Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen die Legalisierung verschiedener Baumaßnahmen durch den von dem Beklagten erlassenen Planfeststellungsbeschlusses für den Bau von Überholfahrstreifen im Zuge der B 404 zwischen der A 1 und A 24, Bauabschnitt 1 zwischen der AS Bargteheide (A 1, A 21) und südlich der AS Todendorf/Sprenge (K 37) in den Gemeinden Todendorf und Steinburg - Kreis Stormarn - vom 5. Juli 2021.
1. 2. 3.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|