Die Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer, Vorsitzender - vom 18. Juli 2022 werden zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zur Hälfte.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsgegnerin und die Beigeladene wenden sich im Beschwerdeverfahren gegen die durch das Verwaltungsgericht angeordnete aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|