Der Beschluss des Senats vom 29. Oktober 2020 wird auf Antrag der Antragsgegnerin abgeändert.
Der Antrag der Antragstellerin vom 31. August 2020, gemäß §
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Abänderungsverfahrens.
Der Streitwert für das Abänderungsverfahren wird auf 20.000 EUR festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über die weitere Außervollzugsetzung der Satzung der Antragsgegnerin über den Bebauungsplan Nr. 35 "Heisch" vom 19. Mai 2020 bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragstellerin (1 KN 18/20).
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