OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 07.07.2023
1 MR 9/20
Normen:
BauGB § 1 Abs. 5; BauGB § 1 Abs. 7; BImSchG § 50;

Außervollzugsetzung der Satzung über den Bebauungsplan hinsichtlich der Erweiterungsabsichten des Betrieb; Abänderungsantrag nach ergänzendem Verfahren

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.07.2023 - Aktenzeichen 1 MR 9/20

DRsp Nr. 2023/9850

Außervollzugsetzung der Satzung über den Bebauungsplan hinsichtlich der Erweiterungsabsichten des Betrieb; Abänderungsantrag nach ergänzendem Verfahren

Tenor

Der Beschluss des Senats vom 29. Oktober 2020 wird auf Antrag der Antragsgegnerin abgeändert.

Der Antrag der Antragstellerin vom 31. August 2020, gemäß § 47 Abs. 6 VwGO die Satzung der Antragsgegnerin über den Bebauungsplan Nr. 35 "Heisch" vom 19. Mai 2020 bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragstellerin (Az. 1 KN 18/20) vorläufig außer Vollzug zu setzen, wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Abänderungsverfahrens.

Der Streitwert für das Abänderungsverfahren wird auf 20.000 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 5; BauGB § 1 Abs. 7; BImSchG § 50;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die weitere Außervollzugsetzung der Satzung der Antragsgegnerin über den Bebauungsplan Nr. 35 "Heisch" vom 19. Mai 2020 bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragstellerin (1 KN 18/20).