OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 26.01.2023
4 LB 1/21
Normen:
BGB § 362 Abs. 1; SHRDG § 6 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 18.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 359/17

Erlöschen des Kostenerstattungsanspruchs eines Dritten für die Erfüllung operativer Aufgaben im Rettungsdienst auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags durch Erfüllung

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.01.2023 - Aktenzeichen 4 LB 1/21

DRsp Nr. 2023/2766

Erlöschen des Kostenerstattungsanspruchs eines Dritten für die Erfüllung operativer Aufgaben im Rettungsdienst auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags durch Erfüllung

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 18. September 2018 geändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.385,01 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. Dezember 2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 4/5 und die Beklagte 1/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der jeweilige Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 362 Abs. 1; SHRDG § 6 Abs. 2;

Tatbestand

Mit der Berufung verfolgt der Kläger Zahlungsansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Vertragsverhältnis weiter.

1. 2.