Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 12. Kammer - vom 20. Februar 2020 wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 15.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der Klägerin ist eine juristische Person privaten Rechts mit Sitz auf Malta. Sie verfügt dort nach ihrem eigenen Vortrag über eine Lizenz, Online-Spiele-Services anzubieten und zu betreiben, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Casino, Poker und Sportwetten. Unter der Domain www.netbet.de bot sie entsprechende Online-Spiele an.
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