Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer - vom 10. Juli 2023 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller zu 1. und 2., die Antragsteller zu 4. und 5., die Antragsteller zu 7. und 8. sowie die Antragsteller zu 12. und 13. jeweils zu 1/8 als Gesamtschuldner und die Antragsteller zu 3., zu 9., zu 10. und zu 11. jeweils zu 1/8.
Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 60.000,--Euro festgesetzt.
I.
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