Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin ist Eigentümerin und Pächterin von landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Gemeinde A-Stadt im Kreis ...-..., näher bezeichnet in der Anlage Ast 1 zur Antragsschrift. Sie wendet sich mit einem Normenkontrollantrag gegen die Landesverordnung für den Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein Kapitel 5.7 (Windenergie an Land) (Regionalplan II-Teilaufstellung-VO) vom 29. Dezember 2020 (GVOBI. S. 1082). Die Flächen der Antragstellerin sind dort nicht als Vorranggebiet für die Windenergienutzung ausgewiesen.
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