Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 7.500,-- Euro festgesetzt.
I .
Die Antragstellerin begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen den Vollzug des von dem Antragsgegner erlassenen Planfeststellungsbeschlusses für den Bau von Überholfahrstreifen im Zuge der B 404 zwischen der A 1 und A 24, Bauabschnitt 1 zwischen der AS Bargteheide (A 1, A 21) und südlich der AS Todendorf/Sprenge (K 37) in den Gemeinden Todendorf und Steinburg - Kreis Stormarn - vom 5. Juli 2021, soweit mit diesem die Beseitigung einer direkten Anbindung ihres Grundstücks an die B 404 verbunden ist.
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