Unter teilweiser Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9. Juli 2009 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichtes Neustadt an der Weinstraße werden der Bescheid des Beklagten vom 16. Juni 2008 und der diesen Bescheid betreffende Teil des Widerspruchsbescheides vom 20.03.2009 aufgehoben. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|