OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.08.2022
8 A 11327/21.OVG
Normen:
BauGB § 38;
Vorinstanzen:
VG Mainz, vom 23.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 488/20

Anspruch auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Halle zur Unterbringung von Kleinflugzeugen

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.08.2022 - Aktenzeichen 8 A 11327/21.OVG

DRsp Nr. 2022/16178

Anspruch auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Halle zur Unterbringung von Kleinflugzeugen

Zur Anwendbarkeit von § 38 BauGB auf Hochbauten bei einem nach § 6 LuftVG ohne Planfeststellung genehmigten Verkehrslandeplatz. Zur Frage der Privilegierung einer Unterstellhalle für Kleinflugzeuge im Außenbereich wegen der besonderen Anforderungen an die Umgebung. Zur Funktionslosigkeit der Darstellung einer Wohnbaufläche in einem Flächennutzungsplan, deren Geltungsbereich nachträglich teilweise in ein Naturschutzgebiet einbezogen und mit dem Verbot der Errichtung baulicher Anlagen belegt wurde. Zu den Anforderungen an die wegemäßige Erschließung einer Unterstellhalle für Kleinflugzeuge.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 23. Juni 2021 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 38;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Halle zur Unterbringung von Kleinflugzeugen.