OLG Naumburg - Urteil vom 19.11.2010
6 U 115/10 (Hs)
Normen:
BGB § 631;
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 01.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 31 O 41/09

Anspruch auf Bezahlung einer Abschlagsrechnung bei Fehlen eines vom Auftragnehmer erstellten Aufmaßes

OLG Naumburg, Urteil vom 19.11.2010 - Aktenzeichen 6 U 115/10 (Hs)

DRsp Nr. 2011/10216

Anspruch auf Bezahlung einer Abschlagsrechnung bei Fehlen eines vom Auftragnehmer erstellten Aufmaßes

Die Berufung der Beklagten sowie die Anschlussberufung des Klägers gegen das am 01.06.2010 verkündete Schlussurteil des Landgerichts Magdeburg - 31 O 41/09 - werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 43 % und die Beklage 57 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite jeweils zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 631;

Gründe:

I. Der Kläger hat von der Beklagten in erster Instanz Werklohn aus einer 10. "Abschlagsrechnung" i.H.v. zuletzt 82.057,82 Euro begehrt.

Der Kläger hat vorgetragen, er könne keine Schlussrechnung erstellen, denn er verfüge über keine Aufmaße, nachdem er sich auf die Zusage der Beklagten verlassen habe, dass diese ihm ihre Unterlagen zur Verfügung stellen werde. Die Beklagte hat vorgetragen, sie habe die Zurverfügungstellung der Aufmaßunterlagen lediglich angeboten, sich hierzu aber "nicht verbindlich" verpflichtet; im Übrigen liege noch kein vom Hauptauftraggeber "vollständig geprüftes Aufmaß" vor.