Der Zulassungsantrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der den Beigeladenen entstandenen außergerichtlichen Kosten.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 7.500 EUR festgesetzt.
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