OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 11.11.2010
2 A 2124/09
Normen:
BJagdG § 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4; BauGB § 35 Abs. 2; BauO § 75 Abs. 1 S. 1;

Anspruch auf Errichtung eines Jagdhauses mit Carport sowie Kühlräumen und Zerwirkräumen zur Wildverarbeitung; Privilegierung eines Hauses für einen zweiten Jagdaufseher; Abgrenzung von Jagdhäusern und Jagdhütten; Notwendigkeit des Haltens eines Schweißhundes; Berücksichtigung von Aspekten einer effektiven Gefahrenabwehr bei Verkehrsunfällen mit Wildbeteiligung; Gefahr der Verfestigung einer Splittersiedlung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.11.2010 - Aktenzeichen 2 A 2124/09

DRsp Nr. 2010/21717

Anspruch auf Errichtung eines Jagdhauses mit Carport sowie Kühlräumen und Zerwirkräumen zur Wildverarbeitung; Privilegierung eines Hauses für einen zweiten Jagdaufseher; Abgrenzung von Jagdhäusern und Jagdhütten; Notwendigkeit des Haltens eines Schweißhundes; Berücksichtigung von Aspekten einer effektiven Gefahrenabwehr bei Verkehrsunfällen mit Wildbeteiligung; Gefahr der Verfestigung einer Splittersiedlung

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfah-rens jeweils zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah-ren auf 20.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BJagdG § 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4; BauGB § 35 Abs. 2; BauO § 75 Abs. 1 S. 1;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.