Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfah-rens jeweils zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah-ren auf 20.000,- Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
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