Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine zugelassene Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 2. Zivilsenat - vom 22. Februar 2018 gemäß § 552a Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
I. Die Parteien betätigen sich als Vermittler im Bereich der Finanzdienstleistungen. Mit Anwaltsschreiben vom 30. März 2016 beanstandete der Kläger gegenüber dem Beklagten, dass in dessen Internetauftritt verschiedene nach §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|