Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 5. Juni 2008 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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