BVerwG - Beschluss vom 15.09.2009
4 B 51.09
Normen:
BauGB § 35 Abs. 3 S. 3;
Fundstellen:
BRS 74 Nr. 111
BauR 2010, 54
BauR 2010, 64
ZfBR 2010, 66
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 08.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen VGH

Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm mit drei Windkraftanlagen

BVerwG, Beschluss vom 15.09.2009 - Aktenzeichen 4 B 51.09

DRsp Nr. 2009/22748

Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm mit drei Windkraftanlagen

Tenor

Die Beschwerde des Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Juni 2009 wird zurückgewiesen.

Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 78 000 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 3 S. 3;

Gründe

Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst.