Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.12.2018 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil ist jetzt ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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