OLG Saarbrücken - Urteil vom 17.02.2009
4 U 182/08-59
Normen:
VOB/B § 2 Nr. 5;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 04.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 229/06

Anspruch auf Mehrvergütung bei Vereinbarung eines Pauschalfestpreises

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.02.2009 - Aktenzeichen 4 U 182/08-59

DRsp Nr. 2011/6031

Anspruch auf Mehrvergütung bei Vereinbarung eines Pauschalfestpreises

Haben die Parteien eines Generalübernehmervertrages vereinbart, dass mit einem aufgrund einer Vorentwurfsplanung kalkulierten Festpreis sämtliche Leistungen abgegolten sind, die zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführungen aller Leistungen notwendig sind, so sind auch Mengenabweichungen, die sich aufgrund von Planungsänderungen im Baugenehmigungsverfahren ergeben und die auf Beanstandungen, Auflagen oder sonstigen Vorbehalten der am Baugenehmigungsverfahren beteiligten Behörden zurückgehen, mit dem Pauschalfestpreis abgegolten.

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 4. März 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - Az. 15 O 229/06 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich derjenigen der Nebenintervention fallen der Klägerin zur Last.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte und der Nebenintervenient vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen .

Normenkette:

VOB/B § 2 Nr. 5;

Gründe: