Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 22. Dezember 2015 wird, soweit sie sich gegen ihre Verurteilung dem Grunde nach richtet, als unzulässig verworfen und im Übrigen zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsrechtszugs zu tragen.
Der Kläger verlangt Schadenersatz wegen des Erwerbs eines Grundstücks im Vertrauen auf einen von der beklagten Stadt erlassenen positiven Bauvorbescheid.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|