Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München - 14. Zivilsenat - vom 30. September 2020 -
Der Streitwert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 72.709 €.
I.
Die Klägerin macht Ansprüche wegen eines von ihr am 12. Januar 2012 erworbenen Fahrzeugs VW Touareg 3.0 TDI unter dem Vorwurf geltend, die Beklagte zu 2 habe in den Motor dieses Fahrzeugs eine verbotene Abschalteinrichtung eingebaut. Sie verlangt von der Beklagten zu 1 als Verkäuferin des Fahrzeugs Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs. Zudem begehrt sie die Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten zu 2 für Schäden aufgrund der Manipulation des Fahrzeugs, die Feststellung des Annahmeverzugs der Beklagten zu 1 sowie Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.
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