LG Ingolstadt, vom 22.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 41 O 2463/18
OLG München, vom 30.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 21 U 7307/19
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung
BGH, Urteil vom 25.11.2021 - Aktenzeichen VII ZR 257/20
DRsp Nr. 2022/642
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung
a) Das sittenwidrige Verhalten eines verfassungsmäßig berufenen Vertreters einer juristischen Person kann nicht mittels einer Zurechnung fremden Wissens entsprechend § 166BGB begründet werden (Anschluss an BGH, Urteil vom 8. März 2021 - VI ZR 505/19, NJW 2021, 1669; Urteil vom 28. Juni 2016 - VI ZR 536/15, NJW 2017, 250).b) Zur Frage der Haftung der Fahrzeugherstellerin gemäß § 826BGB wegen einer angeblich unzulässigen Organisation des Typgenehmigungsverfahrens.c) Zur tatrichterlichen Überzeugungsbildung gemäß § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO hinsichtlich der Kenntnis von Repräsentanten der Fahrzeugherstellerin vom Einsatz einer von der Motorherstellerin implementierten evident unzulässigen Abschalteinrichtung.
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