I. Der Antragsgegner hat es zu Gunsten der Antragstellerin zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß in dem Internetportal Facebook zu behaupten und/oder zu verbreiten, die Antragstellerin habe Facebook-Fans gekauft, wenn dies wie folgt geschieht:
"Ich stelle grad zufällig fest, dass z.B. B1 ca. 450 FB-Fans hat....A3 ca. 1.150...beide immerhin schon amtierende Meisterteams im A1. Und dann sehe ich ein 2012 erstmals im A2 angetretenes Amateurteam (Namen nenne ich nicht....) das über ca. 22.000 FB-Fans verfügt!!!??? Tja spätestens seit dem Dschungelcamp weiß man ja, wie man zu vielen FB Freunden kommt!;-)))
Die meisten Fans kommen aus Stadt1 und sind 13 - 17 Jahre alt....ich hau mich grad weg hier....;)))))
Ist ja fast ein Schnäppchen... 20.000 internationale Fans für EUR 359,90...da kann der eine oder andere ja schon mal in Versuchung geraten....;-))))"
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