Der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
I.
Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass seine Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, weil das Landgericht der Klage im Ergebnis zu Recht stattgegeben hat.
Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Unterlassung der im Tenor der angefochtenen Entscheidung genannten Behauptungen aus §
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