Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 17.09.2019, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
Der Kläger verlangt von den Beklagten als Gesamtschuldnern die Vergütung von Sanitärarbeiten, die er zwischen März und August 2015 im ehemaligen ... durchgeführt hat.
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