Die Berufung des Klägers gegen das am 15. Februar 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt, 4. Zivilkammer, wird zurückgewiesen. Das Urteil des Landgerichts wird ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die Kosten der Streithelferin zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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