Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 8. März 2019 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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