Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichtes Potsdam - 2. Kammer für Handelssachen - vom 10.08.2020 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 20.000,00 € festgesetzt.
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