I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 8.10.2019 (Aktenzeichen
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.611,82 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.611,82 € seit dem 1.11.2018, aus weiteren 2.000 € seit dem 1.12.2018 und aus weiteren 2.000 € seit dem 1.1.2019.
2. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits in der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 90 % und die Beklagte zu 10 %. Die Kosten des Streithelfers in erster Instanz trägt die Klägerin zu 90 %, im Übrigen der Streithelfer selbst. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 93 % und die Beklagte zu 7 %.
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