Ansprüche der Miteigentümer an einer Wegeparzelle; Bewilligung einer öffentlich-rechtlichen Zufahrtsbaulast
BGH, Urteil vom 03.12.1990 - Aktenzeichen II ZR 107/90
DRsp Nr. 1992/895
Ansprüche der Miteigentümer an einer Wegeparzelle; Bewilligung einer öffentlich-rechtlichen Zufahrtsbaulast
»Aus der Miteigentümergemeinschaft an einer Wegeparzelle kann sich ein Anspruch eines Miteigentümers gegen den anderen auf Bewilligung einer öffentlich-rechtlichen Zufahrtsbaulast (hier: § 70Landesbauordnung Baden-Württemberg) ergeben. Das gilt auch dann, wenn von der Bewilligung der Baulast die Bebaubarkeit eines an die Wegeparzelle angrenzenden Grundstücks nicht abhängig ist.«
Normenkette:
BaWüLBauO § 70;
Tatbestand:
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