Die Berufungen der Beklagten, der Streithelferin "X" und der Streithelferin "Y" gegen das Urteil des Landgerichts S. vom 23.11.2018, Az.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Streithelferinnen, die diese jeweils selbst tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
5.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 53.786,14 € festgesetzt.
A.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|