OLG Stuttgart - Urteil vom 30.04.2020
13 U 261/18
Normen:
BGB § 633; BGB § 634 Nr. 2; BGB § 637 Abs. 1; BGB § 637 Abs. 3; EnEV (2009) § 14 Abs. 2;
Fundstellen:
BauR 2022, 265

Ansprüche wegen einer fehlerhaften und vertragswidrigen Ausführung einer FußbodenheizungVoraussetzungen eines KostenvorschussanspruchsSelbsttätig wirkende Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.04.2020 - Aktenzeichen 13 U 261/18

DRsp Nr. 2021/5697

Ansprüche wegen einer fehlerhaften und vertragswidrigen Ausführung einer Fußbodenheizung Voraussetzungen eines Kostenvorschussanspruchs Selbsttätig wirkende Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur

Tenor

1.

Die Berufungen der Beklagten, der Streithelferin "X" und der Streithelferin "Y" gegen das Urteil des Landgerichts S. vom 23.11.2018, Az. 15 O 172/17, werden jeweils zurückgewiesen.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Streithelferinnen, die diese jeweils selbst tragen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

4.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

5.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 53.786,14 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 633; BGB § 634 Nr. 2; BGB § 637 Abs. 1; BGB § 637 Abs. 3; EnEV (2009) § 14 Abs. 2;

Gründe

A.