Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.
2.Der Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
3.Die Kosten des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung trägt der Antragsteller; insoweit werden Gerichtskosten nicht erhoben. Im Übrigen ergeht die Entscheidung gerichtskostenfrei.
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