1. Termin zur mündlichen Verhandlung wird anberaumt auf
Dienstag, den 18. Juni 2019, 10:00 Uhr, Saal 153
2. Der Antrag der Antragstellerin vom 10. April 2019, gemäß §
3. Der Senatsbeschluss vom 12. April 2019 ist damit gegenstandslos.
4. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, eine etwaige Zuschlagserteilung dem Senat und der Antragstellerin unverzüglich mitzuteilen.
5. Der Antragstellerin wird aufgegeben, bis zum 6. Juni 2019 mitzuteilen, ob das Beschwerdeverfahren fortgeführt werden soll.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|