OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 19.11.2010 2 A 63/08
Normen:
VwGO § 52 Nr. 3 S. 2, 5; VwGO § 91; BauO NRW § 21 Abs. 4 S. 2; BauO NRW § 22; BauO NRW § 24 Abs. 1 S. 2, 4; BauO NRW § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BauO NRW § 28 Abs. 2 S. 1; BauO NRW § 77 Abs. 2 S. 2; BayBO Art. 17 Abs. 2; BayBO Art. 19 Abs. 1 S. 2, 4; BayBO Art. 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BayBO § 69 Abs. 2;
Antrag eines Entwicklers und Produzenten von Brandschutzplatten auf Verlängerung eines Prüfzeugnisses für Entrauchungsleitungen mit sog. großen Querschnitten; Änderung einer Klage auf Verlängerung eines Prüfungszeugnisses in Form eines Wechsels des Beklagten in der Berufungsinstanz; Rechtsschutzinteresse i.R.e. Klage auf Verlängerung eines am 10. Februar 2006 ausgestellten Prüfzeugnisses für Entrauchungsleitungen nach Verlängerung bis zum 28. Februar 2010; Prüfstelle für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse als gemeinsame Behörde mehrerer oder aller Länder
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.11.2010 - Aktenzeichen 2 A 63/08
DRsp Nr. 2010/21763
Antrag eines Entwicklers und Produzenten von Brandschutzplatten auf Verlängerung eines Prüfzeugnisses für Entrauchungsleitungen mit sog. großen Querschnitten; Änderung einer Klage auf Verlängerung eines Prüfungszeugnisses in Form eines Wechsels des Beklagten in der Berufungsinstanz; Rechtsschutzinteresse i.R.e. Klage auf Verlängerung eines am 10. Februar 2006 ausgestellten Prüfzeugnisses für Entrauchungsleitungen nach Verlängerung bis zum 28. Februar 2010; Prüfstelle für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse als gemeinsame Behörde mehrerer oder aller Länder
Die DIN V 18232-6 ist auf Entrauchungsleitungen mit großen Querschnitten (über 1.250 mm x 1.250 mm) nicht anwendbar, so dass sich aus dieser DIN-Vorschrift - auch in Verbindung mit der DIN 4102-6 - kein allgemein anerkanntes Prüfverfahren für solche Entrauchungsleitungen ergibt. Der Anwendungsbereich der DIN V 18232-6 ist vielmehr auf "kleine" Entrauchungsleitungen mit den in Ziffer 7.1 Abs. 4 S. 1 genannten Maßen beschränkt. Zudem scheidet eine Extrapolation von an kleineren Prüfleitungen erzielten Prüfergebnissen aus. Im Übrigen genügt es für die allgemeine Anerkennung eines nicht den Vorgaben der DIN 18232-6 entsprechenden Prüfverfahrens nicht, wenn einzelne Prüfstellen ein solches Prüfverfahren praktizieren.
Tenor
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