Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich im Wege der Normenkontrolle gegen die Veränderungssperre der Antragsgegnerin für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16, 3. Änderung, "Gewerbegebiet Süd".
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