OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 21.10.2020
1 KN 17/19
Normen:
BauGB § 14 Abs. 1; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2021, 241

Antragsbefugnis des Grundstückeigentümers neben seinem Erbbaurechtsnehmer bei der Veränderungssperre

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.10.2020 - Aktenzeichen 1 KN 17/19

DRsp Nr. 2020/17084

Antragsbefugnis des Grundstückeigentümers neben seinem Erbbaurechtsnehmer bei der Veränderungssperre

Keine Antragsbefugnis des Grundstückeigentümers neben seinem Erbbaurechtsnehmer bei der Veränderungssperre.

Tenor

Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 14 Abs. 1; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Die Antragsteller wenden sich im Wege der Normenkontrolle gegen die Veränderungssperre der Antragsgegnerin für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16, 3. Änderung, "Gewerbegebiet Süd".