I.
Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan "Fünfzig Morgen" der Antragsgegnerin vom 20.01.1998/23.06.1998.
Das ca. 11,5 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Hohenwettersbach der Antragsgegnerin an einem nach Süden und Westen um ca. 10% geneigten Hang. Es grenzt im Norden an die Bebauung des Gebiets "Rehbuckel I", im Westen an die Straße "Alter Weinberg", jenseits der sich eine öffentliche Grünfläche befindet, sowie im Süden und im Osten an landwirtschaftlich genutztes, durch Obstbaumgruppen gegliedertes Gelände.
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