Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Juni 2019 -
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 25.000 EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller betreibt in Dielheim die Mühle E. "St.H.". Der Beigeladene ist Eigentümer der östlich des Betriebsgeländes der Mühle gelegenen Grundstücke Flst.Nrn. xxxxx, xxxxx und xxxxxx. Das erstgenannte Grundstück grenzt unmittelbar an das Betriebsgelände an. Abgetrennt durch die Straße xxxxxxx-xxx folgen die beiden nachfolgend genannten Grundstücke.
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