Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. August 2020 -
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes Karlsruhe vom 25. März 2020 wird angeordnet.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller wenden sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Seniorenzentrums.
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