Der Kläger wendet sich gegen eine kapazitätsbeschränkende Nebenbestimmung zu einer ihm vom Beklagten erteilten Baugenehmigung für die Wiedererrichtung eines abgebrannten Putenstalles.
Gegenstand des Genehmigungsverfahrens war ein Ersatzbau für einen baurechtlich am 28. Mai 1999 genehmigten, wegen einer Änderung der
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