Arzneimittel mit bekannten Wirkstoffen bei Nachzulassungsarzneimitteln - ungeachtet des Zeitpunkts der Zulassungserteilung - auf Grund ihrer seit mehr als 10-jährigen medizinischen Anwendung; Bezugnahme auf bestimmte Unterlagen eines Erstanmelders eines Arzneimittels ohne dessen Zustimmung nach Ablauf einer Schutzfrist von mindestens acht Jahren i.R.d. Zulassung eines Generikums; Auskünfte als Wissenserklärungen und nicht Rechtsfolgen herbeiführende Willenserklärungen der Behörde; Verbindliche Zusage im Schreiben der Behörde über eine Zulassung des Generikums trotz Bestehens eines Unterlagenschutzes; Realakt oder Verwaltungsakt bei Auskunft einer Behörde
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.06.2010 - Aktenzeichen 13 A 1047/08
DRsp Nr. 2010/12599
Arzneimittel mit bekannten Wirkstoffen bei Nachzulassungsarzneimitteln - ungeachtet des Zeitpunkts der Zulassungserteilung - auf Grund ihrer seit mehr als 10-jährigen medizinischen Anwendung; Bezugnahme auf bestimmte Unterlagen eines Erstanmelders eines Arzneimittels ohne dessen Zustimmung nach Ablauf einer Schutzfrist von mindestens acht Jahren i.R.d. Zulassung eines Generikums; Auskünfte als Wissenserklärungen und nicht Rechtsfolgen herbeiführende Willenserklärungen der Behörde; Verbindliche Zusage im Schreiben der Behörde über eine Zulassung des Generikums trotz Bestehens eines Unterlagenschutzes; Realakt oder Verwaltungsakt bei Auskunft einer Behörde
1. Im Über- und Unterordnungsverhältnis wird der Behörde im Rahmen ihrer allgemeinen Zuständigkeit in der Regel auch ohne ausdrückliche Ermächtigung die Befugnis zugesprochen, Regelungen zu treffen, die zur Konkretisierung oder Feststellung der Rechte und Pflichten des Bürgers im konkreten Fall für erforderlich gehalten werden dürfen.
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