Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers werden abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 11.012,00 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
I.
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