Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I. Die Betroffene zu 1 meldete beim Bundeskartellamt das Vorhaben an, ihre Beteiligung an der Betroffenen zu 2 von 22,48 % auf 28,76 % zu erhöhen. Das Bundeskartellamt gab das Zusammenschlussvorhaben frei. Die dagegen von der Betroffenen zu 2 eingelegte Beschwerde wurde vom Beschwerdegericht als unzulässig verworfen.
Dagegen hat sich die Betroffene zu 2 mit der vom Beschwerdegericht zugelassenen Rechtsbeschwerde gewandt. Während des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat die Betroffene zu 1 ihre gesamte Beteiligung an der Betroffenen zu 2 an einen Dritten verkauft. Die Betroffene zu 2 und das Bundeskartellamt haben daraufhin das Rechtsbeschwerdeverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt und beantragt, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|