Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 10. Mai 2013 - 1 VK 10/13 - in Ziff. 1 und 2 geändert:
Die Entscheidung der Antragsgegnerin vom 11.3.2013, die Ausschreibung G.-K. S., Erweiterung und Sanierung B., Gewerk Sanitär, aufzuheben, wird aufgehoben.
2.Die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
3. 4.
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