Der Kläger hat von der Beklagten Zahlung eines Rest-Architektenhonorars verlangt. Soweit dem Berufungsurteil zu entnehmen ist, hat die beklagte Bauherrin mit ihr angeblich zustehenden Gegenansprüchen aufgerechnet und einen überschießenden Betrag im Wege der Widerklage geltend gemacht. Daneben hat sie einen nicht näher bezeichneten Feststellungsantrag gestellt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|