Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Nichtabhilfebeschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 3. Kammer - vom 25. Oktober 2021 aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht Magdeburg zur erneuten Abhilfeentscheidung zurückverwiesen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|