Aufklärungspflicht des Darlehensgebers im Bauherrenmodell
BGH, Urteil vom 24.04.1990 - Aktenzeichen XI ZR 236/89
DRsp Nr. 1992/1276
Aufklärungspflicht des Darlehensgebers im Bauherrenmodell
»a) Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Kreditinstitut verpflichtet ist, vor Übernahme der Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung im Bauherrenmodell den Erwerber auf besondere Nachteile und Risiken des konkreten Vorhabens hinzuweisen.b) Wird die Finanzierung erst nach Abschluß der zum Erwerb verpflichtenden Verträge beantragt, so setzt die Annahme einer Aufklärungspflicht des Kreditinstituts und der Ursächlichkeit ihrer Verletzung voraus, daß der Erwerber bei Kenntniserlangung in der Lage gewesen wäre, sich aus seinen vertraglichen Bindungen zu lösen.«