Auf die Berufung des Klägers wird das am 15.12.2011 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger
1. EUR 125.266,51 zzgl. Zinsen aus diesem Betrag in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. seit 28.01.2011 zu zahlen.
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