Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 14. Februar 2017 für das Vorhaben "ABS 48 Ausbaustrecke München - Lindau - Grenze D/A, Planfeststellungsabschnitt 9 Landesgrenze BY/BW - Aichstetten: Elektrifizierung und Ausbaumaßnahmen von Bahn-km 24,970 bis Bahn-km 13,986 der Strecke 4570 Leutkirch - Memmingen" in den Gemeinden Aitrach, Tannheim und Kißlegg".
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