OVG Niedersachsen - Beschluss vom 11.11.2010
1 ME 193/10
Normen:
BauGB § 9; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4; BauGB § 212 a; BauNVO § 5 Abs. 2 Nr. 6; BImSchG § 4; UmwRG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DÖV 2011, 123
NZBau 2011, 153
Vorinstanzen:
VG Lüneburg, vom 31.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 B 58/10

Aufschiebende Wirkung entgegen § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) des Widerspruchs eines Nachbarn gegen die baurechtliche Genehmigung eines Kleintierkrematoriums bei Annahme immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbedürftigkeit solcher Anlagen

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.11.2010 - Aktenzeichen 1 ME 193/10

DRsp Nr. 2010/21626

Aufschiebende Wirkung entgegen § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) des Widerspruchs eines Nachbarn gegen die baurechtliche Genehmigung eines Kleintierkrematoriums bei Annahme immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbedürftigkeit solcher Anlagen

Der Widerspruch eines Nachbarn gegen die baurechtliche Genehmigung eines Kleintierkrematoriums hat entgegen § 212 a BauGB aufschiebende Wirkung, weil von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit solcher Anlagen auszugehen und darauf abzustellen ist, nach welchem Regime die Genehmigung richtigerweise hätte erteilt werden müssen.

Normenkette:

BauGB § 9; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4; BauGB § 212 a; BauNVO § 5 Abs. 2 Nr. 6; BImSchG § 4; UmwRG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Gründe

Der Antragsteller wendet sich als Nachbar gegen die baurechtliche Genehmigung eines Kleintierkrematoriums.