Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beigeladene.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Ausgangsverfahren - insoweit unter entsprechender Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gießen -
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